Vorliegend hat der Beschuldigte eingeräumt, dass er den Personenwagen besser in der Tiefgarage geparkt hätte, um das Aufheizen des Autos mit dem Hund drin zu verhindern. Er hat allerdings vor dem Einkauf sämtliche Autofenster leicht geöffnet, um der Hitze entgegenzuwirken. Nach seiner Rückkehr aus dem B.________ (Geschäft) hat er überdies während längerer Zeit die Heckklappe offengelassen. Entsprechend war die Innentemperatur im Auto zwar aufgeheizt, aber nicht übermässig heiss. Die Kantonspolizei stellte im Fussraum eine Temperatur von 30°C fest.