Die Beschwerdekammer geht mit Verweis auf die diesbezüglichen Ausführungen im Beschluss BK 21 208 vom 7. Mai 2021 E. 4 und dem zusätzlichen DNA-Hit weiterhin davon aus, dass der Beschwerdeführer mit erheblicher Wahrscheinlichkeit beim damaligen Überfall auf die Familie D.________ anwesend und ferner auch daran beteiligt war. 4.5 Wie bereits im Entscheid BK 21 208 vom 7. Mai 2021 E. 3.2 festgehalten, liegt gemäss polizeilichen Ermittlungen als Mordmotiv ein illegaler Waffenhandel zwischen den Gebrüdern D.________ und damaligen Aktivisten der Befreiungsarmee für den Kosovo (UCK) im Vordergrund.