im Gegenteil sei es dem Kriminaltechnischen Dienst der Kantonspolizei gelungen, mittels neuester Technik eine weitere am Tatort sichergestellte Spur durch einen DNA-Hit dem Beschwerdeführer zuzuordnen (vgl. den entsprechenden Vorhalt in der Einvernahme des Beschwerdeführers vom 18. Mai 2021 S. 4 Z. 124 ff). Die Spur sei dem Kleidungsstück entnommen worden, welches M.________, die Mutter des Mordopfers, getragen habe, während sie von den Tätern festgehalten worden sei. Der Beschwerdeführer habe auf Vorhalt dieses neuen DNA-Hits weiterhin abgestritten, mit dem Mord etwas zu tun zu haben (vgl. S. 5 Z. 176 ff.).