Zur Tatzeit war im Kanton Solothurn nur ein Fahrzeug der Marke VW Scirocco mit den Anfangsziffern «H.________ jedoch mit den Endziffern «I.________» eingelöst (Halter: J.________). Der auf J.________ eingelöste VW Scirocco wurde am 31. August 1999 durch die Polizei im Rahmen einer Nachfahrmessung angehalten. Im Fahrzeug befanden sich der Beschwerdeführer (Beifahrer) und K.________ (Lenker).