Zur Tatzeit hielten sich das Ehepaar D.________ und dessen jüngster Sohn an besagter Örtlichkeit auf. Diese wurden durch die Täterschaft unter Waffengewalt geknebelt und gefesselt. Die beiden älteren Kinder des Ehepaars, E.________ und F.________, befanden sich zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause. Als diese um ca. 24.00 Uhr