Die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) wies die hiergegen erhobene Beschwerde vom 26. April 2021 mit Beschluss vom 7. Mai 2021 ab. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom 5. Juli 2021 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht mit Entscheid vom 14. Juli 2021 die Untersuchungshaft erneut um drei Monate bis zum 11. Oktober 2021. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 19. Juli 2021 Beschwerde.