Weiter lässt sich dem Arztbericht entnehmen, dass eine Behandlung nach der Untersuchung eingeleitet werden könne. Der Beschwerdeführer habe sich heute bereit erklärt, alle Manipulationen zu akzeptieren, welche die Durchführung der Untersuchung ermöglichen würden, obwohl er die DRU (mit den Fingern vorgenommene Untersuchung des Rektus) heute abgelehnt habe. Gestützt auf den vorliegenden Arztbericht kann somit ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass der Beschwerdeführer die notwendige medizinische Versorgung erhält, soweit er diese denn auch zulässt.