ckung der Beweisantragsfrist bis 10 Tage nach Zustellung der Übersetzung des Entwurfs der Anklageschrift beantragte – sowie die Anklageerhebung. Die Anklageschrift wurde zwischenzeitlich übersetzt und am 19. Juli 2021 dem amtlichen Verteidiger zugestellt. Die Frist zur Einreichung weiterer Beweisanträge wurde bis am 2. August 2021 erstreckt. Die Haftdauer erscheint in Anbetracht der noch anstehenden Verfahrenshandlungen verhältnismässig. Ferner sind keine Ersatzmassnahmen ersichtlich, welche der vorliegenden Fluchtgefahr hinreichend entge-