Diese stützen die von der Staatsanwaltschaft angenommene Menge an umgesetzten Betäubungsmitteln. Erwähnt sei schliesslich auch, dass die Staatsanwaltschaft gedenkt, beim Regionalgericht Emmental-Oberaargau, Kollegialgericht in Fünferbesetzung, gegen den Beschwerdeführer Anklage wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das BetmG und unrechtmässigen Bezugs von Leistungen der Sozialhilfe zu erheben (vgl. die Mitteilung der Frist Art. 318 StPO vom 22. Juni 2021 sowie das Urteil des Bundesgerichts 1B_332/2014 vom 16. Oktober 2014 E. 10.2 mit Hinweis, wonach nach Anklageerhebung in der Regel davon ausgegangen werden kann, dass der