des Protokolls der delegierten Einvernahme vom 30. September 2020). Der Beschwerdeführer wollte hierzu keine Aussagen machen. Auch wurde in den Gesprächen von der «Zivilpolizei» gesprochen und C.________ erteilte dem Beschwerdeführer quasi einen Crashkurs in Polizeitaktik resp. im Erkennen und Enttarnen einer Observation. Auf den diesbezüglichen Vorhalt erklärte der Beschwerdeführer, dass «jetzt, wo sie, also die Übersetzerin, es vorlese, bemerke er, dass diese Leute illegale Sachen machen würden» (vgl. Z. 807 ff., 860 ff. des Protokolls der delegierten Einvernahme vom 30. September 2020).