solche vertrieben habe oder sonst wie damit in Kontakt gekommen sei, ist ihm entgegenzuhalten, dass ihm ein direkter Verkauf oder Konsum von Drogen auch nicht vorgeworfen wird. Die Beschwerdekammer in Strafsachen teilt die Auffassung des Zwangsmassnahmengerichts, dass die Beobachtungen der Polizei anlässlich ihrer Überwachung (Herumfahren von Personen, Anhalten auf Parkplatz, kurzes Aus- und Einsteigen; teilweise sichergestelltes Heroingemisch) stark auf eine Beteiligung des Beschwerdeführers an einem Betäubungsmittelhandel hindeuten, gleichermassen wie die dem Beschwerdeführer vorgehaltenen Telefongespräche zwischen ihm und C.________ sowie die Aussagen von C.________