6 tember 2019 bis 20. November 2019 insgesamt 14 Drogenpakete à 450g Heroingemisch geliefert und mit diesem zahlreiche Auslieferfahrten unternommen zu haben. Wenn er dem Läufer die Drogenpakete in die Wohnung des beherbergenden Beschwerdeführers gebracht habe, sei der Beschwerdeführer immer dabei gewesen, da der Läufer keinen Wohnungsschlüssel gehabt habe. Für die Beherbergung des Läufers habe der Beschwerdeführer vom hierarchisch übergeordneten «G.________» monatlich CHF 1'300.00 bis CHF 1'500.00 erhalten. Weiter wies C.___