_ bestätigte anlässlich seiner Einvernahme vom 16. Juli 2020, dass er als Läufer anlässlich von mindestens 11 Drogenauslieferfahrten pro Fahrt jeweils 6 Drogenübergaben à 25g Heroingemisch durchgeführt habe. Er sei jeweils ausnahmslos von demselben Chauffeur herumgefahren worden (vgl. S. 2 des Berichtsrapports der Kantonspolizei Bern vom 2. Juli 2020, S. 22 des Anzeigerapports des Kantonspolizei Bern vom 19. Januar 2021; vgl. Z. 217 ff. des Protokolls der Schlusseinvernahme des Beschwerdeführers vom 1. April 2021;