____ (mutmasslicher Drogenläufer), welcher mittlerweile wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das BetmG rechtskräftig verurteilt worden ist (vgl. Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 5. Februar 2021; teilbedingte Freiheitsstrafe von 28 Monaten und Landesverweisung von 7 Jahren), in Erscheinung getreten ist (vgl. dazu auch den Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 2. Juli 2020), das am 3. Juni 2020 im Auto des Beschwerdeführers sichergestellte Heroingemisch, die technischen Überwachungen (insbesondere Telefongespräche zwischen dem Beschwerdeführer und C.________ [mutmassliche «rechte Hand» von «G.___