Belastend sind die Gespräche insbesondere bezüglich der beim Beschuldigten untergebrachten Person, bei welcher es sich mutmasslich um einen Läufer im Drogengeschäft handelt, sowie bezüglich der durch C.________ an den Beschuldigten erteilten Hinweise, es solle auf die Polizei aufgepasst werden, wenn Fahrten unternommen werden. Insbesondere wurde nicht einfach generell auf Vorsicht gegenüber der Polizei hingewiesen, sondern vor der Zivilpolizei und deren Vorgehen gewarnt: («Du brauchst sehr viel Konzentration, die Zivilpolizei folgt nicht dir, sondern sie folgen den