Der Inhalt der Gespräche deutet darauf hin, dass dem Beschuldigten bewusst gewesen ist, dass es um Drogengeschäfte ging. Dies ergibt sich aus den Gesprächen auch ohne, dass explizit über Drogen gesprochen wird. Es liegt in der Natur der Sache, dass die im Drogengeschäft tätigen Personen es tunlichst vermeiden, explizit über Drogen zu sprechen. Dies ist denn auch nicht nötig, da sämtlichen eingeweihten Personen selbstverständlich klar ist, um was es geht.