Bereits zu Beginn der Ermittlungen konnte die Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte qualifizierte Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz begangen hat, als erheblich eingestuft werden. Entgegen der Ansicht der Verteidigung hat sich der dringende Tatverdacht seit der letzten Verlängerung zudem erhärtet. Wie die Staatsanwaltschaft zutreffend geltend macht, wird der Beschuldigte durch die Telefongespräche zwischen ihm und C.________ massiv belastet. Der Inhalt der Gespräche deutet darauf hin, dass dem Beschuldigten bewusst gewesen ist, dass es um Drogengeschäfte ging.