4 schuldigen vom 01.07.2020 und 02.07.2020 sowie dem in seinem Auto am 03.06.2020 sichergestellten Heroin. Aufgrund der Anzahl an beobachteten Fahrten sowie der sichergestellten Menge an Heroingemisch ist von einer qualifizierten Begehung auszugehen. Bereits zu Beginn der Ermittlungen konnte die Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte qualifizierte Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz begangen hat, als erheblich eingestuft werden.