Der dringende Tatverdacht hat sich im Laufe des Verfahrens verdichtet und liegt auch im jetzigen Verfahrensstand kurz vor der Anklageerhebung beim Regionalgericht Emmental-Oberaargau vor. Zwischenzeitlich sind keine entlastenden Erkenntnisse zu Tage gekommen, die den dringenden Tatverdacht der qualifiziert begangenen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie des unrechtmässigen Bezugs von Sozialhilfegeldern entkräften würden. Der dringende Tatverdacht gegen den Beschuldigten ist gegeben.