_ zusätzlich namens des Beschwerdeführers Beschwerde gegen den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 8. Juli 2021. Er beantragte unter Kosten- und Entschädigungsfolge, der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und der Beschwerdeführer sei aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Mit prozessleitender Verfügung vom 20. Juli 2021 wurde das Schreiben des Beschwerdeführers vom 12. Juli 2021 an die Staatsanwaltschaft zwecks Prüfung eines allfälligen Gesuchs um Wechsel der amtlichen Verteidigung weitergeleitet. Dem Zwangsmassnahmengericht und der Staatsanwaltschaft wurde Gelegenheit gewährt, ergänzend auch zur Beschwerde von Fürsprecher B.____