Am 3. Juli 2020 ordnete das Regionale Zwangsmassnahmengericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) Untersuchungshaft für eine Dauer von drei Monaten an, d.h. bis am 30. September 2020. Die Untersuchungshaft wurde mit Entscheiden vom 30. September 2020, 14. Dezember 2020 und 17. März 2021 um jeweils drei Monate verlängert resp. ein entsprechendes Haftentlassungsgesuch abgewiesen. Am 14. Juni 2021 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft um weitere drei Monate, d.h. bis am 13. September 2021.