3. Die amtliche Entschädigung für Rechtsanwältin B.________ für das Beschwerdeverfahren wird am Ende des Verfahrens durch das urteilende Gericht festgesetzt. 4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer, a.v.d. Rechtsanwältin B.________ - dem Regionalgericht Oberland, Gerichtspräsidentin D.________ (mit den Akten – per Einschreiben) - Staatsanwalt C.________, Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (per Einschreiben) Mitzuteilen: - der Generalstaatsanwaltschat (per Kurier) - den Straf- und Zivilklägerinnen, beide v.d. Rechtsanwältin Dr. E.________ (per B-Post)