Zudem hat er einen sozialen und wirtschaftlichen Bezug zu F.________(Ort). 4.4 Sein Gesundheitszustand (u.a. dialysepflichtige chronische Niereninsuffizienz, schwere koronare 3-Gefässerkrankung und insulinpflichtige Diabetes, vgl. Bericht des G.________(Name) vom 5. Mai 2021, pag. 1318; auch zum Folgenden) schliesst eine Flucht nicht aus, zumal der Allgemeinzustand des Beschwerdeführers als stabil bezeichnet wird und keine Hospitalisationsbedürftigkeit besteht. Der Beschwerdeführer befindet sich aus medizinisch-pflegerischen Gründen auf der Bewachungsstation. Nebst dem Weiterführen der Dialyse sind keine Behandlungen geplant.