Seine finanziellen Verhältnisse sind undurchsichtig. Ob er tatsächlich über keine Grundstücke (und damit Vermögen) mehr in F.________(Ort) verfügt und es sich beim erwähnten Konto um das einzige handelt, kann nicht beurteilt werden. Der Umstand, dass er seine Wohnung behalten hat (pag. 1666) und er vom Kantonalen Wirtschaftsstrafgericht am 29. April 2021 zu einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen à CHF 60.00 verurteilt worden ist (pag. 1312), spricht jedenfalls dafür, dass er nach wie vor über finanzielle Mittel verfügen muss. Zudem hat er einen sozialen und wirtschaftlichen Bezug zu F.________(Ort).