Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger von F.________(Ort) und verfügt nach wie vor über soziale Kontakte (Mutter) in diesem Land. Er besitzt bzw. besass in F.________(Ort) Grundstücke und hat sich nach seinen Angaben seinen Lebensunterhalt in der Schweiz durch den Verkauf dieser Grundstücke finanziert (pag. 1665). Aus der Beschwerdebeilage 16 geht hervor, dass er zumindest über ein Konto in F.________(Ort) verfügt. Seine finanziellen Verhältnisse sind undurchsichtig.