Gleichzeitig verfügte es – vorerst für die Dauer von drei Monaten – die Verlängerung der Sicherheitshaft, wogegen der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, am 14. Juli 2021 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde einreichte und die umgehende Entlassung sowie die Anordnung von Ersatzmassnahmen (Schriftensperre und Meldepflicht) beantragte. Mit Schreiben vom 19. Juli 2021 nahm das Regionalgericht Stellung und beantragte sinngemäss die Abweisung der Beschwerde.