Am 1. Juli 2021 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Widerhandlungen gegen die Covid-19-Verordnung besondere Lage ein. Die Verfahrenskosten von CHF 250.00 (Gebühren von CHF 150.00 und Kosten des staatsanwaltschaftlichen Einspracheverfahrens von CHF 100.00) auferlegte sie dem Beschwerdeführer. Zudem wurde ihm weder eine Entschädigung noch eine Genugtuung ausgerichtet.