, in: Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, Donatsch/Lieber/Summers/Wohlers [Hrsg.], 3. Aufl. 2020, N. 23 zu Art. 263 StPO; RIKLIN, StPO-Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung mit JStPO, StBOG und weiteren Erlassen, 2. Aufl. 2014, N. 8 zu Art. 263 StPO; SCHMID/JOSITSCH, Schweizerische Strafprozessordnung Praxiskommentar, 3. Aufl. 2018, N. 7 zu Art. 263 StPO). Der Beschwerdeführer wollte mit dem Personenwagen Fiat Panda, hellblau, Kontrollzeichen D.________ den Grenzposten in Chiasso passieren. Er war zu diesem Zeitpunkt wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Verhaftung ausgeschrieben.