Nach seiner Haftentlassung am 13. Dezember 2017 kehrte er nach Italien zurück, wo er mit seiner Familie lebt. Nachdem der Beschwerdeführer 1 zur Schlusseinvernahme vom 2. Juli 2018 nicht erschienen war, wurde er zur Verhaftung ausgeschrieben (Ausschreibung im RI- POL vom 28. November 2018). Der Beschwerdeführer 1 ist am 3. Juli 2021 mit dem Fahrzeug zwecks Besuchs eines Konzerts in die Schweiz eingereist. Mit Verfügung vom 7. Juli 2021 wurde das genannte Fahrzeug beschlagnahmt. Das Fahrzeug wurde in der Folge auf Drogen untersucht (Durchsuchungsbefehl vom 13. Juli 2021).