3 haben. Der Tatbeitrag des Beschwerdeführers 1 soll dabei in der Begleitung des E.________ zu dessen Schutz bei der Übergabe und in der Beförderung einer Menge von rund 903 Gramm Kokaingemisch bestanden haben. Der Beschwerdeführer 1 wurde am 16. November 2017 – anlässlich der vorgesehenen Übergabe von rund 1 kg Kokain – verhaftet. Nach seiner Haftentlassung am 13. Dezember 2017 kehrte er nach Italien zurück, wo er mit seiner Familie lebt.