2020, N. 15 zu Art. 263). 5.3 Im vorliegenden Strafverfahren ergibt sich zum Sachverhalt, dass dem Beschwerdeführer 1 vorgeworfen wird, durch seine Beteiligung an einem Handel mit Kokain, in den auch E.________, F.________, G.________ und H.________ involviert gewesen sein sollen, qualifizierte Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz i.S.v. Art. 19 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG; SR 812.121) begangen zu