3. Dem unentgeltlichen Rechtsvertreter der Beschwerdeführer, Rechtsanwalt D.________, wird für das Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 2'500.00 (inkl. Auslagen und MWST) aufgerichtet. Die Beschwerdeführer haben dem Kanton Bern diesen Betrag unter solidarischer Haftung zurückzubezahlen, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. 4. Dem Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt B.________, wird für das Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 2’500.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.