2. Die Kosten des Beschwerdeverfahren, bestimmt auf CHF 2'000.00, werden den Beschwerdeführern auferlegt. Dieser Betrag wird vorläufig vom Kanton Bern getragen. Die Beschwerdeführer haben dem Kanton Bern die CHF 2'000.00 unter solidarischer Haftung zurückzubezahlen, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.