Aus der vorliegenden Flug-Instruktion der G.________ GmbH und den übereinstimmenden Aussagen der befragten Personen geht hervor, dass die Instruktion der Mitarbeitenden und die Aufsicht entsprechend vorgenommen wurden. Der Flug-Instruktion der G.________ GmbH lässt sich entnehmen, dass nicht zwischen gefährlichen oder ungefährlichen Trampolinen zu unterscheiden sei, sondern es einzig auf deren Nutzung ankomme. Deshalb hätten die Aufsichtspersonen die Aufgabe, die Dynamik zu beobachten und Ungewöhnliches zu erkennen. Es gehe allgemein um das Einschätzen von Gefahren. In der Halle gebe es drei Hauptaufgaben: