__ vom 14. Oktober 2020, S. 4 des Protokolls, Z. 116; Einvernahme Beschuldigter vom 03.06.2020, S. 10 des Protokolls, Z. 321 ff.). Die wichtigste Regel, die den Besuchern mitgegeben werde, sei die alleinige Nutzung des Trampolins. Es werde ihnen erklärt, dass sie mit beiden Beinen auf dem Trampolin oder der Abdeckung springen sollten. Je nach Al- ters- und Kundengruppe würden diese Informationen weiter ergänzt (Einvernahme K.________ vom 14.10.2020, S. 4 des Protokolls, Z. 122 ff.; Einvernahme Beschuldigter vom 03.06.2020, S. 10 des Protokolls, Z. 328 ff.).