Die Eintrittsinformation enthält insbesondere die allgemeinen Hallenregeln, die korrekte Nutzung der Halle und die besonderen Risiken in einzelnen Bereichen. Daneben beinhaltet die Eintrittsinformation besondere präventive Anweisungen wie zum Beispiel «nur eine Person pro Trampolin». Nichts anderes ergibt sich aus den Aussagen des Beschuldigten und von K.________. Sie führten aus, dass den Besuchern der Trampolinhalle die «Spielregeln» zu Beginn erläutert resp. diese erneut abgefragt werden, sofern sie die Halle bereits einmal besucht haben (Einvernahme K.________ vom 14. Oktober 2020, S. 4 des Protokolls, Z. 116;