12 Auch diesbezüglich bestehen keine staatlichen Vorschriften. Indes enthält die Fachdokumentation «Trampolinparks – Sicherheitsaspekte bei Planung, Bau und Sprungbetrieb» der bfu ein Kapitel zum Sprungbetrieb. Darin wird festgehalten, dass die Besucherinnen und Besucher auf die gesundheitlichen Risiken aufmerksam zu machen und darauf hinzuweisen sind, wie sie Unfälle vermeiden können. Die Eintrittsinformation enthält insbesondere die allgemeinen Hallenregeln, die korrekte Nutzung der Halle und die besonderen Risiken in einzelnen Bereichen.