Dass der Beschuldigte in seinen Aussagen zwischen Trainings- und Wettkampsituation unterscheidet, wobei in letzterer ein höheres Risiko eingegangen werde, vermag daran ebenso wenig zu ändern wie seine Aussagen zum Youtube-Video, wonach darauf ein Wettkampfplatz abgebildet sein soll. Soweit aus den Akten (insbesondere aus den Beilagen 9 und 11) hervorgeht, dass in Wettkampsituationen offenbar zusätzliche Fallschutzmatten stirnseitig beigezogen werden, ändert dies für die vorliegende Konstellation nichts, weil es keine Wettkampfsituation zu beurteilen gilt. Alleine daraus, dass die von F.__