Die Ausdehnung des Fallraumes wird von den jeweils äusseren Geräteteilen gemessen. Der Fallraum muss für freie Fallhöhen über 1,5 Meter zusammen mit der Ausdehnung der Aufprallfläche erweitert werden. Zudem dürfen sich keine Gegenstände im Fallraum befinden, auf die ein Benutzer fallen könnte und die Verletzungen verursachen könnten. Die Aufprallfläche muss frei von jeglichen scharfkantigen oder gefährlich vorstehenden Teilen und so eingebaut sein, dass keine Fangstelle entsteht. Durch die Umrandung des