Verhältnispräventive Massnahmen beziehen sich auf die Infrastruktur bzw. auf die Gestaltung der Umgebung, damit Unfälle mit schweren Verletzungsfolgen verhindert werden können. Das Risiko für eine Fraktur oder schwerwiegende Kopfverletzungen steigt mit zunehmender Fallhöhe. Bereits ab einer Fallhöhe von 1,5 Metern ist das Risiko für schwere Verletzungen erhöht, weshalb die Fallhöhen zu begrenzen sind. Mit hindernisfreien Fallräumen und mit Polsterungen der vorhandenen Aufprallflächen sollen bei einem Sturz schwere Verletzungen verhindert werden. Fallräume müssen kantenfrei sein und dürfen sich bei dynamisch angeordneten Spielgeräten nicht überschneiden.