10 det sich im Entstehungsprozess (vgl. hierzu auch das Gremium NA 112-07-10 AA – Trampolinparks). Die Fachdokumentation soll als Sicherheitsmassstab für Schweizer Trampolinparks und Sprunganlagen dienen. Darin widmet sich Kapitel 3 der Unfallprävention und unterteilt dieses Kapitel in die Unterkapitel Verhältnisprävention, Aufsicht und Organisation sowie Verhaltensprävention. Verhältnispräventive Massnahmen beziehen sich auf die Infrastruktur bzw. auf die Gestaltung der Umgebung, damit Unfälle mit schweren Verletzungsfolgen verhindert werden können.