Für den Betrieb einer Trampolinhalle bedarf es keiner Bewilligung und es bestehen keine staatlichen Vorschriften. Indes hat die Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) in Zusammenarbeit mit den Vertretern diverser Freizeitanlagen (O.________, P.________, Q.________, R.________ und S.________) die seit 2020 geltende Fachdokumentation «Trampolinparks – Sicherheitsaspekte bei Planung, Bau und Sprungbetrieb» herausgegeben. Diese Fachdokumentation lag zum Unfallzeitpunkt bereits in einer Pilotversion aus dem Jahr 2019 vor und wird vorliegend deshalb herangezogen.