Welche Risiken auszuschalten sind und welche einzugehen erlaubt ist, entzieht sich auch insoweit einer Verallgemeinerung, als stets die «nach den Umständen» gebotene Vorsicht aufzuwenden ist und damit der Inhalt der Pflicht letztlich erst mit Blick auf die konkrete Gefahrenlage präzisiert werden kann. Wichtige Orientierungspunkte und Bestimmungsgrössen bilden dabei selbstredend die in den verschiedensten Tätigkeitsgebieten bestehenden generellen Sorgfaltsregeln aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder in der Form allgemein anerkannter Sicherheitsempfehlungen, Richtlinien und Merk-