Die Regionale Staatsanwaltschaft hat umfassende Abklärungen gemacht, die Beweise und die Rechtslage gewürdigt und seinen Entscheid in der Einstellungsverfügung entsprechend begründet. […] Die Regionale Staatsanwaltschaft hat – entgegen den Vorbringen des Beschwerdeführers – die Beweise soweit für die rechtliche Würdigung relevant in die Beurteilung miteinbezogen bzw. sie ent-