Es seien am Unfalltag nicht weniger Matten, auch nicht bei den Wettkampftrampolinen, angebracht gewesen. Es seien keine Normen oder Richtlinien verletzt worden und es seien sämtliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden, die notwendig seien, um den Trampolinbenutzern, sei es aus Freizeit- oder zu Trainingszwecken, den Schutz zu bieten, den es bei der Verwendung des Trampolins brauche. Der tragische Unfall sei das Resultat einer Verkettung unglücklicher Umstände, welche nicht vorhersehbar und nicht vermeidbar gewesen seien.