5 sammen eine Fachdokumentation erstellt werde, um eine Wiederholung eines solch tragischen Unfalls zu verhindern. Nach eingehender Prüfung dieser Fachdokumentation habe sich herausgestellt, dass in Bezug auf die Schutzvorkehrungen keine Beanstandungen gemacht werden könnten. Der rechtserhebliche Sachverhalt sei mit der Begehung des Unfallortes, der Begutachtung der Videoüberwachung, den Einvernahmen des Beschuldigten, der Auskunftspersonen und der Zeugen genügend und umfangreich erhoben worden.