Damit liege keine fahrlässige Tötung vor, womit die Beschwerde abzuweisen sei. 4.4 Der Beschuldigte liess sich am 30. August 2021 vernehmen und hielt fest, dass eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht auszumachen sei. Die Staatsanwaltschaft habe sich mit dem Tatbestand der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen und deren Tatbestandsmerkmalen unter Berücksichtigung der Aussagen des Beschuldigten, der Auskunftspersonen und der Zeugen befasst. Ferner seien relevante Richtlinien, Fachdokumentationen und Normen zu Rate gezogen worden. Die Gästeinformationen, die Instruktion und Schulung der Angestellten der G.__