Weiter habe die Staatsanwaltschaft geprüft, ob allenfalls bei der Instruktion und Beaufsichtigung der Benutzer, der Mitarbeiterschulung, der Dotation der Aufsicht sowie der Beobachtung und Intervention eine Sorgfaltspflichtverletzung erfolgt sei, was zu Recht verneint worden sei. Es müsse auch berücksichtigt werden, dass die ganze Sequenz «der Hechtsprünge auf die grüne Matte bzw. auf die Schutzmatte am Boden» nur ca. drei Minuten gedauert habe. Dabei habe die Staatsanwaltschaft berücksichtigt, dass F.________ sel.