Die Aussagen des Beschuldigten würden zudem durch die in den Akten befindlichen Bilder und ein weiteres Youtube- Video untermauert. Die Staatsanwaltschaft sei aufgrund der eingeholten Unterlagen zu Recht zum Schluss gelangt, dass die Anlagen genügend gesichert gewesen seien und vor allem den geltenden Regeln und Richtlinien entsprochen hätten. Daran vermöge eine zusätzliche Schutzmatte stirnseitig, welche die Sicherheit erhöht hätte, nichts zu ändern, zumal eine solche für Trampoline zur Freizeitnutzung nicht vorgesehen gewesen sei.