Hinzugezogen wurden weiter die Richtlinien der fédération internationale de gymnastique (FIG), welche sich zu den Dimensionen der im Wettkampfsport im Einsatz stehenden Trampoline äussern. Das Gerät, auf welchem sich der Unfall ereignet habe, habe den Vorgaben der FIG entsprochen. Mit Blick auf diese Richtlinien gelte es, zwischen Wett- kampf- und Trainingsplätzen zu unterscheiden. Bei einem Wettkampfplatz sei eine zusätzliche Matte stirnseitig notwendig, nicht aber bei einem Trainingsplatz. Dasselbe habe für die Anordnung in öffentlichen Trampolinhallen zu gelten.